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Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einige Informationen über die
Notwendigkeit eines Sicherheits und
Gesundheitskoordinators auf dem Bau geben. |
1. Gefahrenstelle Bau |
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Jede Baumaßnahme birgt besondere
Gefahren in sich. Die Verhältnisse auf der Baustelle ändern sich ständig, verschiedene
Gewerke müssen gleichzeitig nebeneinander und übereinander ausgeführt werden.
Ohne Ordnung auf der Baustelle kommt es im Bauablauf zu Behinderungen,
Unterbrechungen, Gefährdungen oder gar zu Unfällen und Schäden. Deshalb ist
schon bei der Vorbereitung des Bauprojekts und auch während der Durchführung
der Bauarbeiten seitens des Bauherrn eine wirksame Koordination zwischen den
verschiedenen am Bau Beteiligten zu gewährleisten. |
2. Gesamtverantwortung des Bauherrn nach Bauordungsrecht |
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Als Veranlasser
der Baumaßnahmen trägt zunächst der Bauherr die Gesamtverantwortung. Im
Planungsbereich hat er einen geeigneten Entwurfsverfasser (Architekt), in
einzelnen Bundesländern einen Bauleiter nach Landesbauordnung, zu bestellen. |
3.Koordination nach Baustellenverordnung |
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Nach §3 der Baustellenverordnung
ist der Bauherr verpflichtet, einen Sicherheits - und
Gesundheitsschutz - Koordinator zu bestellen, wenn mehrere
Unternehmen auf der Baustelle anwesend sein werden. Der SiGe- Koordinator
hat die Koordination sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase
des Bauwerkes wahrzunehmen. |
Weisungsbefugnis des Koordinators |
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Auch während der Arbeiten hat der Koordinator die Arbeitsabläufe
der beteiligten Unternehmen so aufeinander abzustimmen, dass mögliche
gegenseitige Gefährdungen vermieden werden. |